Windkraft und Staatsforsten - Direktvergabe an Kommunen möglich, Stopp der Ausschreibungen

Über viele Jahren haben die bayerischen Staatsforste Windkraftflächen an Kommunen direkt verpachtet. Jedoch seit dem Frühjahr 2023 soll es nur noch Ausschreibungen geben. Das hat massive, negative Auswirkungen für den Ausbau von Windkraft in Bayern. Ein Gutachten hat nun erwiesen, dass eine Rückkehr zu Direktvergaben möglich ist.

Bildquelle: Eigene Aufnahme

Wir haben ein zweites Kurzgutachten bei der Kanzlei Assmann/Peiffer in Auftrag gegeben. Eine Direktvergabe statt Ausschreibung ist möglich. Deshalb fordern wir einen Stopp der Ausschreibungen der Windkraftflächen. Die Bayerischen Staatsforsten (BaySF) sind der größte Waldbesitzer in Deutschland. In Bayern erstrecken sich die Staatswälder auf rund elf Prozent der Fläche des Freistaats. Das Potenzial für die Windkraftnutzung ist entsprechend hoch.

Mehr als zehn Jahre haben die Bayerischen Staatsforsten erfolgreich mit den Kommunen Standortsicherungs- und Pachtverträge abgeschlossen. Derzeit sind bereits 140 Windkraftanlagen auf Flächen der BaySF in Betrieb oder Planung. Die Kommunen haben eigenständig Projekte auf den Flächen entwickelt und somit erreicht, dass diese Projekte in der Region sehr gut akzeptiert wurden. Rechtlich wurde diese Praxis in keinem einzigen Fall beanstandet oder beklagt. Seit Frühjahr 2023 haben jedoch die Bayerischen Staatsforsten dieses Verfahren geändert und sind zu Ausschreibungen übergegangen. Dies führte nun aber dazu, dass die Kommunen bei der Entwicklung des Projektes und der späteren Projektierung und Betreibung weitestgehend außen vor gelassen werden. Verankerung und Rückhalt von Projekten stehen und fallen aber mit einer aktiven Beteiligung der Kommunen und im zweiten Schritt mit einer aktiven Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern. Dies geht über eine rein finanzielle Beteiligung, wie es über die Ausschreibungen teilweise in beschränkter Form angeboten wird, weit hinaus.

Beispiel Windpark Mehring: Der verlorene Bürgerentscheid zeigt, dass eine breite Verankerung, finanzielle Beteiligung und aktive Mitsprache bei der Entwicklung der Projekte mit der Kommune notwendig sind, um den entsprechenden Rückhalt zu erhalten. Die Staatsregierung hat dieses größte bayerische Windkraftprojekt hier mit Ansage an die Wand gefahren. Durch die jahrelange Verteufelung der Windkraft steht man nach dem Nein der bayerischen Bürgerinnen und Bürger nun vor einem Scherbenhaufen.

Bereits im September 2023 hatte die grüne Landtagsfraktion mit einem Gutachten der Kanzlei Assmann Peiffer nachgewiesen, dass die Bayerischen Staatsforsten keine marktbeherrschende Stellung haben und somit zwingend ausschreiben müssen. In einem zweiten Gutachten wurde nun noch einmal überprüft, inwieweit eine Rückkehr zur langjährigen Regelung mit der Direktvergabe von Projektflächen an Standortkommunen aus Sicht des Vergaberechts möglich ist. Die klare Antwort lautet JA!

Warum? Die Direktvergabe von Flächen der BaySF an Standortgemeinden stellt eine wettbewerbsneutrale Handlung dar, so das Gutachten. Dies gilt auch unabhängig von der Frage, ob eine marktbeherrschende Stellung der Bayerischen Staatsforsten vorliegt oder nicht. Durch eine Direktvergabe ist die Kommune von Anfang an aktiv beteiligt - sie entscheidet mit über Größe des Windparks, Pachtzahlungen und wählt selbst im Anschluss Projektierer aus. Sie kann dann mit dem Projektierer genau ihre Bedingungen diktieren. Das erhöht die Verankerung in der Kommune elementar.

Ich fordere deshalb den Aufsichtsratsvorsitzenden Hubert Aiwanger und die Bayerischen Staatsforsten auf, die Ausschreibungen zu stoppen und zu der langjährigen Praxis der Direktvergabe mit den Kommunen zurückzukehren. Der Beschluss im Aufsichtsrat der Bayerischen Staatsforsten hat umgehend zu erfolgen. Neue Projekte werden ab sofort nicht mehr ausgeschrieben.

Hier zum Gutachtens der Kanzlei Assmann Peiffer zum Thema Direktvergabe vom 12.02.2024

Schon im September haben wir mit einem ersten Gutachten nachgewiesen, dass die Bayerischen Staatsforsten keine marktbeherrschende Stellung haben und daher Projekte nicht zwingend ausschreiben müssen.

Hier zum Gutachten "Keine Marktbeherschende Stellung der BaySF" der Kanzlei Assmann Pfeiffer vom 01.09.23

 

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