Musikalische Bildung ist unerlässlich - Musikschulen benötigen dringend mehr Unterstützung

Die geplanten Einsparungen im Haushalt für bayernweite Musikschulen sind besorgniserregend. Die Bereitstellung eines verlässlichen Betrags sind dringend erforderlich, um die essenzielle Rolle der Musikschulen im Bildungssystem zu stärken. Musikalische Bildung sollte nicht länger ein Privileg sein, sondern als grundlegender Bestandteil der Persönlichkeitsentwicklung aller Kinder betrachtet werden.

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Die ursprünglich geplanten Einsparungen von 450.000 Euro pro Jahr für bayernweite Musikschulen in den Entwürfen des Doppelhaushalts 2024 und 2025 sind äußerst bedenklich.Trotz ihrer Beliebtheit und des Zuwachses von 10 neuen Musikschulen in den letzten Jahren, sollen diese nun erhebliche finanzielle Einbußen hinnehmen. Es ist dringend erforderlich diese Kürzungen zurück zu nehmen und die Bereitstellung eines verlässlichen Betrags, der Tarif- und Preissteigerungen ausgleicht. Nur dadurch kann die entscheidende Rolle der Sing- und Musikschulen im Bildungssystem gestärkt und weiterentwickelt werden. Trotz ihrer Beliebtheit und des Zuwachses von 10 neuen Musikschulen in den letzten Jahren, sollen diese nun erhebliche finanzielle Einbußen hinnehmen.

Die Musikschulen in Rothenburg, Feuchtwangen, Dinkelsbühl, Ansbach und Heilsbronn leisten herausragende Arbeit, unterstützt von den Kommunen, soweit es ihnen möglich ist. Die geplanten Kürzungen sind für mich unverständlich und das falsche Signal. Wir benötigen mehr Musik in unserer Gesellschaft, nicht weniger. Gerade in schwierigen Zeiten ist Musik und kulturelle Förderung von entscheidender Bedeutung. Die Kosten dürfen nicht allein den Kommunen aufgebürdet werden. Bei einem Haushaltsumfang von 150 Milliarden Euro sollte eine angemessene Grundförderung und Planungssicherheit für Musikschulen selbstverständlich sein. Musikalische Bildung darf nicht länger ein Privileg für Kinder wohlhabender Eltern bleiben, sondern muss als wesentlicher Bestandteil der Persönlichkeitsentwicklung aller Kinder betrachtet werden.

Schon im vergangenen Jahr haben wir bei den Haushaltsberatungen Alarm geschlagen für unsere Musikschulen. Daraufhin hat die Staatsregierung nur kurzfristig reagiert und das jährliche Budget leicht erhöht. Nun stehen wir erneut vor derselben Problematik. Auf diese Weise können Musikschulen nicht planen. Das ist wirklich ärgerlich für alle Beteiligten. 

 

UPDATE (25.03.2024) 

Die Staatsregierung hat auf unsere Kritik an der unzureichenden Finanzierung der Musikschulen reagiert und die reduzierten Mittel für unsere Musikschulen aufgestockt, was mich sehr freut. Allerdings ist die Freude getrübt, da die zusätzlichen Mittel aus der Fraktionsreserve nur für das Jahr 2024 gelten und die Ausstattung mit weiteren Mitteln für 2025 völlig ungeklärt ist. Dieses Hin und Her jedes Jahr macht eine langfristige Personalplanung, die unsere Musikschulen dringend brauchen, leider unmöglich. 

Im Einzelplan 15, Kapitel 80, sind die Ausgaben für Sing- und Musikschulen, Laienmusik sowie Musikakademien veranschlagt. Alle Sonderzuschüsse vom letzten Jahr für die Förderung der Sing- und Musikschulen entfallen in den Jahren 2024 und 2025, was zu einer Reduzierung von 450.000 Euro pro Jahr im Vergleich zu 2023 führt. Aus diesem Grund haben wir eine Pressemitteilung mit der Forderung nach Aufstockung veröffentlicht.

Es gibt zwar noch Investitionen (nicht nur für Musikschulen), und das Ministerium hat den Verbänden mündlich signalisiert, drei Millionen Euro davon den Musikschulen zuzuweisen. Allerdings müssen die Musikschulen jedes Jahr erneut um die Mittelverschiebung aus diesem Topf kämpfen, was unserer Ansicht nach nicht nur der Haushaltsordnung widerspricht, sondern auch die Planungssicherheit der Musikschulen beeinträchtigt.

Die Fraktionsreserve steht nur für das Jahr 2024 zur Verfügung, und die Ausstattung mit zusätzlichen Mitteln für den Ganztag im Jahr 2025 ist völlig ungeklärt. Es ist entscheidend, bereits im Haushaltsplanentwurf bedarfsgerechte Förderung für Sing- und Musikschulen sowie ausreichende Mittel für den Ganztag vorzusehen. Die Vergabe der Mittel aus der Fraktionsreserve außerhalb der Haushaltsberatungen ist ein eigenwilliges Vorgehen der Staatsregierung.

 

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